Stellungnahme ÖKO-TEST Erdbeeren gefriergetrocknet
Presse
Stellungnahme ÖKO-TEST Erdbeeren gefriergetrocknet
Die Redaktion des Magazins Öko-Test hat das Produkt „Farmer’s Snack Erdbeeren gefriergetrocknet (45 g)“ (Charge 64426, MHD: März 2027) mit Ursprung Ägypten getestet und mit dem Gesamturteil „ungenügend“ bewertet.
Zur Beurteilung des Ergebnisses ist es branchenüblich einen Trocknungsfaktor heranzuziehen. Aufgrund des Wassergehalts von frischen Erdbeeren (ca. 90 %) und des Wassergehalts von gefriergetrockneten Erdbeeren (ca. 2 %) liegt dieser Trocknungsfaktor bei 10.
Unter Berücksichtigung dieses Trocknungsfaktors wurden insgesamt Spuren von 17 Pestiziden ermittelt. Spuren von Pestiziden in Lebensmittel sind unvermeidbar und meistens auf unbeabsichtigte Einträge zurückzuführen. Diese können auf Umweltkontaminationen im Boden oder auch im Wasser zurückzuführen sein.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die ermittelten Werte sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben befinden.
Somit ist das analysierte Produkt "Farmer’s Snack Erdbeeren gefriergetrocknet 45 g" (Charge 64426) als verzehrs- und verkehrsfähig zu beurteilen.
Trotzdem entspricht das aktuelle Test-Ergebnis nicht unseren hohen qualitativen Erwartungen, die wir gegenüber unseren Lieferanten haben. Insbesondere im Segment der gefriergetrockneten Früchte gilt es nun für uns gemeinsam mit dem Lieferanten die Wirkstoffrückstände in der Ware zu reduzieren.
Öko-Test ermittelte zudem einen Zuckergehalt von 59,6 g, was eine minimale Abweichung in der Schwankungsbreite zu unserer Verpackungsdeklaration (Zucker: 51 g) darstellt. Nährwertangaben gefriergetrockneter Erdbeerscheiben liegen in der wissenschaftlichen Literatur nicht vor. Die Angaben zur Deklaration von Zucker wurden von uns im Rahmen einer Nährwertanalyse vor der Einführung des Produktes ermittelt.
Darüber hinaus wurde durch den Öko-Test die Auslobung "ohne Zuckerzusatz" bemängelt. Zu dieser Auslobung auf der Vorderseite haben wir auf der Verpackung den Hinweis "von Natur aus" integriert. Jede Verpackung lassen wir generell vor Einführung eines Produktes durch ein externes akkreditiertes Labor und durch eine auf Lebensmittelrecht spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen. Den Prüfberichten ist zu entnehmen, dass die Deklaration auf der Verpackung (gemäß Lebensmittelinformationsverordnung) gesetzteskonform ist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: produktanfrage@farmers-snack.de
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